Wissen Sie eigentlich, dass Sie mit Ihrem Neuwagen auch während der 24-monatigen Gewährleistungsfrist und sogar im erweiterten Garantiezeitraum von bis zu sieben Jahren (etwa bei KIA) zum Service in unsere Werkstatt kommen können, ohne dass Sie Ihre Gewährleistungs- und Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller verlieren?
Als qualifizierter Kfz-Meisterbetrieb arbeiten wir mit unseren modernsten Diagnosegeräten von Hella Gutmann bzw. Volkswagen mit aktuellsten Daten nämlich ausschließlich nach Herstellervorgaben.
Wussten Sie eigentlich, dass Fahrzeughersteller die Autoteile nur zu 20% selbst produzieren? 80% der Montageteile werden von Teileherstellern bzw. Komponentenherstellern entwickelt und produziert. Sie sind identisch mit den Original-Marken-Ersatzteilen führender Erstausrüster und werden auch von Werkstätten verbaut, die nicht an eine Automobilmarke gebunden sind.
Als freie Werkstatt garantieren wir Ihnen entsprechend auf die Ersatzteile genau dieselbe Sicherheit und volle Gewährleistung wie der Fahrzeughersteller.
Ebenso verfügen unsere Kfz-Meister über ein genauso hohes fahrzeugtechnisches Know-how.
Gestützt wird unsere Arbeit übrigens von der Wettbewerbskommission der EU, die Ihnen als Autofahrer mit der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) 461/2010 die freie Werkstattwahl, auch bei Neufahrzeugen, zusichert. Als unser Kunde können Sie somit darauf vertrauen, dass Sie stets sicher unterwegs sind und unsere Arbeit den Erhalt Ihrer Ansprüche gewährleistet.